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So können Sie spenden
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Überweisen Sie direkt einen Einmalbetrag oder einen Dauerauftrag an das unten angegebene Spendenkonto, laden Sie den Überweisungsträger herunter oder spenden sie einfach online per PayPal.
Ihre Spenden können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung vollständig geltend machen ("absetzen"). Die Zuwendungsbestätigungen für Ihre über die Stiftung an uns eingegangenen Spenden erhalten Sie jährlich, etwa ab Mitte Februar des darauffolgenden Jahres.
1. Überweisung auf unser SpendenkontoAnbei die Daten unseres Spendenkontos:
Empfänger: MISSIONSFLUGDIENST, Kraichtal Bank: Evangelische Kreditgenossenschaft eG, Kassel
Kto.Nr.: 506940
2. Spenden per Überweisungsträger
Gerne können Sie dazu den Überweisungsträger benutzen.
Überweisungsträger zum Download:
Überweisungsträger Deutschland
Überweisungsträger zum ausdrucken. Ueberweisungstraeger.pdf Adobe Acrobat Dokument [226.1 KB] Download
3. Einfach online spendenKlicken Sie einfach auf den "Spenden"-Button und spenden Sie direkt per PayPal online.
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Rechtliche Hinweise
Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt
Neues zur FörderstiftungZweck und Möglichkeiten der AEM-Förderstiftung für WeltmissionAm 21.09.2007 hat der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements endgültig verabschiedet. Es trat rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft und beinhaltete einige Neuerungen, die auch das Spendenrecht betreffen:
Die alte Regelung
Die alte Regelung kann wahlweise noch bei der Steuererklärung für 2007 in Anspruch genommen werden. Spenden an eine gemeinnützige Organisation wurden bisher bis max. 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte steuermindernd berücksichtigt. Zusätzlich zu diesen 5% konnten Spenden an eine Stiftung bis zu einem Höchstbetrag von 20.450 € zusätzlich steuermindernd getätigt werden.
Die neue Regelung Ab dem Jahr 2007 können Spenden an gemeinnützige Organisationen und an Stiftungen bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Es wird dabei nicht mehr unterschieden, ob eine Spende direkt an die Organisation oder über die Stiftung erfolgt. Durch die neue Regelung wurden die Möglichkeiten der Spendenabzüge wesentlich vereinfacht. Allerdings kann die Obergrenze auch schnell mal erreicht sein. Das kommt bei einzelnen Spendern vor, wenn sie z.B. nach einem hohen Liquiditätszufluss (großer Verkaufserlös, fällig gewordene Lebensversicherung, …) einen höheren Betrag spenden wollen. Aber in diesen Fällen kann der nicht mehr in Anspruch genommene Spendenabzug in die Folgejahre vorgetragen werden. Bei Großspenden gelten noch weitere Regelungen und Möglichkeiten. Hierzu sollten Sie Ihren Steuerberater fragen.
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