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Pacific Missionary Aviation - Serving Jesus Christ in the Islands of Micronesia and the Philippines
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So können Sie spenden

Wir brauchen Ihre Unterstützung!!!!

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen würden.

 

Sie können auf verschiedenen Wegen helfen.

 

Überweisen Sie direkt einen Einmalbetrag oder einen Dauerauftrag an das unten angegebene Spendenkonto, laden Sie den Überweisungsträger herunter oder spenden sie einfach online per PayPal.

 

Ihre Spenden können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung vollständig geltend machen ("absetzen"). Die Zuwendungsbestätigungen für Ihre über die Stiftung an uns eingegangenen Spenden erhalten Sie jährlich, etwa ab Mitte Februar des darauffolgenden Jahres.


1. Überweisung auf unser Spendenkonto

Anbei die Daten unseres Spendenkontos:

 

Empfänger:  MISSIONSFLUGDIENST, Kraichtal

Bank:            Evangelische Kreditgenossenschaft eG, Kassel

Kto.Nr.:         506940
BLZ:              520 604 10

 

 

 

2. Spenden per Überweisungsträger

Gerne können Sie dazu den Überweisungsträger benutzen.
Wenn sie auf den folgenden Link klicken und "Ziel speichern unter ..." mit der rechten Maustaste wählen, können Sie den Überweisungsträger in Druckqualität herunterladen, ausfüllen und bei Ihrer Bank abgeben. Herzlichen Dank!

 

Überweisungsträger zum Download:


Überweisungsträger Deutschland
Überweisungsträger zum ausdrucken.
Ueberweisungstraeger.pdf
Adobe Acrobat Dokument [226.1 KB]
Download

 

 

 

3. Einfach online spenden

Klicken Sie einfach auf den "Spenden"-Button und spenden Sie direkt per PayPal online.

 

 

 

 

 

Vielen Dank, dass Sie unsere Arbeit unterstützen wollen.

 

 

Rechtliche Hinweise

 

Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt
über Zuwendungen im Sinne des §10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
PMA Deutschland e.V., 76703 Kraichtal, ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bruchsal, Steuer-Nr. 30073/60306, vom 21. September 2009 wegen Förderung mildtätiger und religiöser Zwecke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
PMA Deutschland e.V. bestätigt, dass die Spende nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet wird.

 

Neues zur Förderstiftung

Zweck und Möglichkeiten der AEM-Förderstiftung für Weltmission

Am 21.09.2007 hat der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements endgültig verabschiedet. Es trat rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft und beinhaltete einige Neuerungen, die auch das Spendenrecht betreffen:


 Für alle Spenden in 2007 gibt es eine Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Recht.

 

Die alte Regelung

 

Die alte Regelung kann wahlweise noch bei der Steuererklärung für 2007 in Anspruch genommen werden.

Spenden an eine gemeinnützige Organisation wurden bisher bis max. 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte steuermindernd berücksichtigt.

Zusätzlich zu diesen 5% konnten Spenden an eine Stiftung bis zu einem Höchstbetrag von 20.450 € zusätzlich steuermindernd getätigt werden.

 

Die neue Regelung

 

Ab dem Jahr 2007 können Spenden an gemeinnützige Organisationen und an Stiftungen bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden.

Es wird dabei nicht mehr unterschieden, ob eine Spende direkt an die Organisation oder über die Stiftung erfolgt.

 Durch die neue Regelung wurden die Möglichkeiten der Spendenabzüge wesentlich vereinfacht. Allerdings kann die Obergrenze auch schnell mal erreicht sein. Das kommt bei einzelnen Spendern vor, wenn sie z.B. nach einem hohen Liquiditätszufluss (großer Verkaufserlös, fällig gewordene Lebensversicherung, …) einen höheren Betrag spenden wollen. Aber in diesen Fällen kann der nicht mehr in Anspruch genommene Spendenabzug in die Folgejahre vorgetragen werden. Bei Großspenden gelten noch weitere Regelungen und Möglichkeiten. Hierzu sollten Sie Ihren Steuerberater fragen.

Unser Stiftungskonto:

AEM-Förderstiftung Weltmission-PMA (kurz: AEM-FS PMA)
Kontonummer: 200 41 44 41
BLZ: 600 606 06
Ev. Kreditgenossenschaft Stuttgart

Dieses Konto ist ausschließlich für uns (PMA) eingerichtet, d.h. alle auf dieses Konto eingehenden Spenden werden ganz allein der Arbeit von PMA zugeführt.
Das Stiftungskonto ist keinesfalls nur für größere Beträge da. Alle Spenden können hierüber laufen, auch die sogenannten kleinen Spenden.
Daueraufträge auf dieses Konto können ebenfalls eingerichtet werden. Selbstverständlich können auch besondere Zweckbestimmungen angegeben werden.
Die Zuwendungsbestätigungen für Ihre über die Stiftung an uns eingegangenen Spenden erhalten Sie jährlich, etwa ab Mitte Februar des darauffolgenden Jahres.

Sollten Sie noch Fragen zur Förderstiftung haben, dann wenden Sie sich doch bitte an unsere Geschäftsstelle in Kraichtal.

So können Sie helfen!

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